Andreas-Peter Zelmer: Spezialist für Immobilienrecht

Im Immobilienrecht sind verschiedene Fachgebiete eingeschlossen. Alle beschäftigen sich mit Eigentum und Nutzung von Gebäuden und Grundstücken, Urkunden und Verträgen oder aber auch Verboten. Ich bin Fachanwalt für Immobilienrecht und habe jahrelange Erfahrung in allen solchen Belangen.

Die Verbindungen zwischen den verschiedenen Rechtsgebieten können schwierig und undurchsichtig erscheinen – deshalb helfe ich Ihnen beim Erstellen, Prüfen und Anfordern benötigter Urkunden und Ähnlichem.

Beim Verkauf oder dem Erwerb einer Immobilie darf der Notar nicht die jeweilige Partei beraten. Kauf- bzw. Übertragungsverträge können aber sehr unterschiedlich ausgestaltet werden. Gerade beim Verkauf sollte sich anwaltliche Beratung eingeholt werden, denn ein Verkäufer haftet für verkehrswesentliche Angaben dem Käufer, kann also bei fehlerhaften Anpreisungen bzw. Nichtangabe von wesentlichen Umständen, etwa dass die Immobilie denkmalgeschützt ist, diese im Naturschutzgebiet liegt oder ähnliches vom Käufer in Regress genommen werden. Dies gilt auch für Angaben, die etwa ein Makler für den Verkäufer tätigt.

Möglicherweise möchten Sie einen Pachtvertrag aufsetzen, das Verwaltungsrecht überprüfen lassen oder sind mit den Flugrechten nicht vertraut gemacht worden. Beim Erwerb oder Verkauf einer Immobilie fallen einige Aufgaben an, die im besten Fall rechtlich korrekt durchgeführt werden müssen.

Beim Erwerb Im Rahmen einer Zwangsversteigerung gilt es, Besonderheiten zu beachten. Infolge meiner jahrelangen Zusammenarbeit mit einem Zwangsverwaltungsbüro kenne ich Lücken des Gesetzes, die es einem Grundschuldgläubiger bzw. einem Immobilienerwerber durchaus schwer machen können.

Achtung beim Erwerb von Immobilien

Insbesondere die Baurechte, die eng mit dem Immobilienrecht verwoben sind, können wichtig werden, wenn Sie z. B. eine Immobilie oder ein Grundstück erwerben. Davon betroffen sind sowohl noch unbebaute Grundstücke, als auch bereits bebaute Grundstücke. In beiden Fällen können verwirrende Regelungen auftreten, über die Sie vorab nicht informiert sind. Ich unterstütze Sie als Rechtsanwalt hier umfassend und professionell.

Damit Ihre neue Immobilie rechtlich abgesichert und freigegeben wird, ohne dass viel Stress verursacht wird und eine Unmenge an Zeit verloren geht, beschäftige ich mich persönlich mit Ihrem Immobilienkauf.

Gern komme ich auch bei Ihnen persönlich vorbei. So kann ich mir selbst ein Bild von der Situation vor Ort und dem Zustand des Gebäudes machen.

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Kontaktieren Sie meine Kanzlei

Für ein erstes juristisches Beratungsgespräch stehe ich Ihnen in meiner Kanzlei gern zur Verfügung. Hier können wir alle Details in Ruhe besprechen und uns die vorliegenden Unterlagen gemeinsam anschauen. Kontaktieren Sie mich dazu gern per Telefon oder E-Mail für eine Terminabsprache.

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