Juristischer Beistand in Sachen Landwirtschaftsrecht und Agrarrecht

Das sogenannte Landwirtschaftsrecht ist eine Unterart des Agrarrechts und umfasst zahlreiche Bereiche, in denen ich Sie anwaltlich berate und vor Gericht unterstütze. Unter anderem in folgenden Bereichen vertrete ich Sie juristisch:

  • Naturschutzrecht

  • Bodenrecht

  • Umweltrecht

Zum Landwirtschaftsrecht gehören aber noch zahlreiche weitere Bereiche, wie Tierseuchenrecht, Lebensmittelrecht und Milchquotenrecht. Vor allem landwirtschaftliche Betriebe sollen von den Vorgaben profitieren. Aber auch die Qualität der erzeugten Produkte wird hier vorgegeben, was am Ende den Verbrauchern zugutekommt.

Für keinen anderen Wirtschaftszweig gibt es mittlerweile so viele Vorgaben und Sonderregelungen, wie für die Landwirtschaft in der EU. Wer hier auf der sicheren Seite sein möchte und seine Rechte kennen will, der sollte auf einen Fachanwalt für Landwirtschaftsrecht setzen.

Beratung im landwirtschaftlichen Baurecht

Wer als landwirtschaftlicher Betrieb bauen möchte, der muss sich an die Gesetzeslage des landwirtschaftlichen Baurechts halten. Wer als Landwirt im baurechtlichen Sinne gilt, wird im Baugesetzbuch §35 geregelt.

Ob die Vorgaben für Ihren landwirtschaftlichen Betrieb zutreffen, kann ich im Einzelfall für Sie prüfen. Ich berate Sie außerdem zu allen Vorgaben und Gesetzen im landwirtschaftlichen Baurecht.

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Andreas-Peter Zelmer – Ihr Rechtsanwalt für Landwirtschaftsrecht und Agrarrecht

Mit meiner jahrelangen Erfahrung in Sachen Agrar- und Landwirtschaftsrecht kann ich Sie optimal zu Ihren Rechten beraten und Ihnen auch bei landwirtschaftlichen Bauvorhaben juristisch zur Seite stehen. Vereinbaren Sie gern einen Beratungstermin mit meiner Kanzlei.

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