Das Baurecht

Das Baurecht besteht, um die Sicherheit sowie die Ordnung der Öffentlichkeit zu schützen. Innerhalb der verschiedenen Verordnungen sind Richtlinien für Neu- und Umbauten gegeben, welche das Leben in und um die Gebäude sicher gestalten sollen. Im Baurecht sind alle Aspekte und Vorgaben verankert, die sich mit dem Thema Bauen beschäftigen. Unter anderem wird geregelt, ob und wie genau ein Grundstück überhaupt bebaut und genutzt werden darf.

Im zivilen und öffentlichen Baurecht (Bauwerkvertragsrecht) bin ich  schwerpunktmäßig tätig. Dadurch kann ich bei zivilen Auseinandersetzungen die Spezialkenntnisse des öffentlichen Baurechts und umgekehrt nutzen.

Vielen meiner Mandanten fällt es schwer, bei all den Vorgaben den Überblick zu behalten. Ich berate Sie daher voll umfassend und professionell zum Thema Baurecht, damit bei Ihrem Bauvorhaben alles richtig läuft. Außerdem habe ich mich im Laufe meiner juristischen Laufbahn auf das private Bauwerkvertragsrecht spezialisiert.

Juristische Unterstützung in Sachen Baurecht

Möchten Sie ein Bauprojekt starten, müssen Sie vorab viele behördliche Hürden überwinden, bevor Ihr Bauvorhaben überhaupt gestartet werden kann. Als Fachanwalt für Baurecht unterstütze ich Sie zum Beispiel in folgenden Bereichen:

  • Baugenehmigungsverfahren

  • Nutzungs- und Beseitigungsverfahren

  • Im gesamten Kontakt mit der Baubehörde (auch bei öffentlich-rechtlichen Bauobjekten)

Was viele meiner Mandanten ebenfalls nicht wissen, ist, dass bei jedem Bau oder Umbau folgendes zu beachten werden sollte.

Es gibt verfahrensfreie, anzeigepflichtige und genehmigungsbedürftige Vorhaben. Sie sollten in solchen Fällen also immer anwaltlichen Rat einholen, damit hier wichtige Genehmigungsverfahren eingehalten werden und Ihr Bauprojekt nicht verzögert wird. auch diverse Architekten werden alufend von mir beraten.

Auf Grund meines Studium der Kunstgeschichte (absolvierte Zwischenprüfung, entspricht heute einem Bachelorabschluss) im Denkmalrecht verfüge ich über Spezialkenntnisse, die oft nicht einmal die Mitarbeiter der jeweiligen Unteren Denkmalschutzbehörde aufweisen.

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Beratungstermin

Gleiches gilt, wenn die öffentlichen Behörden ein Gebäude entfernen wollen. Ich berate Sie hier gern zu Ihren Rechten. Vereinbaren Sie dazu gern einen ersten persönlichen Beratungstermin mit meiner Kanzlei.

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